Allgemeine Geschäftsbedingungen leadandmeet 

Präambel 

(1) Die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« sind integraler Bestandteil von Dienstverträgen, die das fachmännische Training, Coaching (Qualifizierung) bzw. die Beratung von Auftraggebern durch leadandmeet zum Gegenstand haben. 

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. 

(3) Die leadandmeet ist berechtigt, den Qualifizierungsauftrag durch sachverständige unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. 

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass leadandmeet auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Trainings-/ Qualifizierungsauftrages notwendigen Informationen zeitgerecht Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Vorgänge und Umstände, die erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden. 

(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahmen von diesen informiert werden. 

(6) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der leadandmeet bedingt, dass die leadandmeet über vorher durchgeführte und/oder laufende Trainingsmaßnahmen umfassend informiert wird. 

1. Geltungsbereich und Umfang 

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragsbestätigung seitens der leadandmeet oder des Auftraggebers, wenn ihre Anwendung hierin ausdrücklich vereinbart wurde. 

(2) Alle Trainings-/Coachingaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Dienstvertrag) angegebenen Umfang. Ansonsten gilt die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (leadandmeet) sofern ihr nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird. 

2. Umfang des Auftrages 

Der Umfang des Trainings-/Coachingauftrages wird auf Basis des Angebotes mit Bestätigung des Auftrages vertraglich vereinbart. 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 

Siehe dazu Präambel (4) 

4. Sicherung der Unabhängigkeit 

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von leadandmeet zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

5. Schutz des geistigen Eigentums von leadandmeet / Urheberrecht / Nutzung 

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Trainings-/Coachingauftrages, die von leadandmeet, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Konzepte und Trainingsreihen nur für diese Auftragszwecke Verwendung finden. 

(2) Leadandmeet und ihren Kooperationspartnern verbleibt an ihren Leistungen das Urheberrecht. 

(3) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Trainingskonzepte und -programme geistiges Eigentum von leadandmeet bzw. ihrer Kooperationspartner sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene, hausinterne Zwecke des Auftraggebers, nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang und mit gleichzeitiger Verpflichtung zur Verwendung des Copyright-Vermerks “© leadandmeet”. Jede vertragswidrige Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, sowie auch kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken, ist untersagt und es entsteht dadurch ein Schadenersatzanspruch. 

6. Mängelbeseitigung und Gewährleistung 

(1) leadandmeet ist berechtigt und verpflichtet, Beanstandungen und Mängel bezüglich ihrer Leistungserbringung zu beseitigen. Beanstandungen (z.B. Trainerleistungen, Trainingsinhalte, Trainingsunterlagen) sind während der Trainings, spätestens jedoch bis 30 Tage danach zur Kenntnis zu bringen. 

7. Haftung 

(1) leadandmeet und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Trainings/Coachings nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen. 

(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden. 

8. Verpflichtung zur Verschwiegenheit 

(1) leadandmeet, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden und vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnet werden, sowie Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. 

(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann leadandmeet schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. 

(3) leadandmeet darf schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. 

(4) Die Schweigepflicht der leadandmeet, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. 

9. Honoraranspruch 

(1) leadandmeet hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist ausgeschlossen, sofern dies nicht nach dem Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. 

(2) leadandmeet ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Werden dies oder bereits erbrachte Leistungen nicht oder nicht vollständig bezahlt, ist leadandmeet berechtigt, weitere Tätigkeiten einzustellen, bis die offenstehenden Forderungen beglichen sind. 

(3) Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer (leadandmeet) neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten und Zahlungsweise sind im Vertrag bzw. Auftragsbestätigung geregelt. 

(4) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung oder Verschiebung), so gilt folgende Stornoregelung mit der Maßgabe grundsätzlicher Terminflexibilität auf beiden Seiten, sofern nicht anders in einem Dienstvertrag geregelt: 

a) Bis 6 Wochen vorher: Verschieben auf neue Termine; keine Stornokosten 

b) Bis 4 Wochen vorher: Verschieben auf neue Termine; wenn nicht möglich, Fakturierung von 50 % 

c) Bis 2 Wochen vorher: Verschieben auf neue Termine; wenn nicht möglich, Fakturierung von 75 % 

d) Unter 2 Wochen: Fakturierung von 100 % 

(5) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der leadandmeet einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind. 

(6) Die Beanstandung der Leistungen der leadandmeet berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen. 

10. Honorarhöhe 

Das Honorar wird vertraglich vereinbart und ist nach Rechnungsstellung sofort fällig. 

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur Deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. 

12. Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages nicht. 

leadandmeet • Inhaberin: Anita Brandt • Nordendstraße 6a • 82362 Weilheim • Telefon 0881 92768325 • Telefax 0881 92768329 • info(at)leadandmeet.com • www.leadandmeet.com